Wer zahlt das Pflegeheim?

Im Pflegeheim Haus der Ruhe ist ein neuer Mitbewohner angekommen, für diesen stellt sich nun eine einzige Frage: “Wer zahlt jetzt für mich das Pflegeheim“? Nun die Antwort ist folgende: hier gibt es verschiedene Möglichkeiten, die in folgende 4 Kategorien unterteilt sind: 1. Der Pflegeheimbewohner selbst. Sofern die finanziellen Möglichkeiten ausreichen muss der Bewohner erst mal selbst (von seiner Rente oder seinem Ersparten) zahlen. 2. Der Lebenspartner bzw. Ehegatte. Nach Abzügen seiner eigenen Lebensunterhaltskosten kann der Ehegatte zu Unterhaltszahlungen an seinen Partner verpflichtet werden. (Er zählt vor allen anderen Verwandten) Die Kinder des Bewohners. Sollte der Lebenspartner nicht zahlen können, wird der Unterhaltsanspruch von den Kindern eingefordert werden. Dies kann sich ziehen bis zu den Enkelkindern. Der Staat. Sofern keiner zahlen kann wäre ein etwaiger Restbetrag vom Staat zu zahlen, der jedoch später wieder Rückansprüche an alle in betracht kommenden Personen geltend machen kann. Nähere Informationen erhält man ganz unverbindlich im Internet.

Die Kommentarfunktion ist geschlossen.